Hierbei handelt es sich um individuell gefertigte orthopädische Maßschuhe für den häuslichen Gebrauch. Die Ausstattung mit den medizinisch nötigen Komponenten wird vom behandelnden Arzt vorgegeben. Alle Orthopädischen Maßschuhe unterstehen dem Medizinproduktgesetz und sind an spezielle Ausführungsbestimmungen gebunden.
Die Erstversorgung des Versicherten mit orthopädischen Hausschuhen umfasst grundsätzlich ein Paar. Eine Nachversorgung kommt grundsätzlich erst nach Ablauf von vier Jahren in Betracht.