Straßenschuhe

 

 

Hierbei handelt es sich um individuell gefertigte orthopädische Maßschuhe für den Straßengebrauch. Die Ausstattung mit den medizinisch nötigen Komponenten wird vom behandelnden Arzt vorgegeben. Alle orthopädischen Maßschuhe unterstehen dem Medizinproduktgesetz und sind an spezielle Ausführungsbestimmungen gebunden.

Die Erstversorgung des Versicherten mit orthopädischen Straßenschuhen umfasst grundsätzlich bis zu zwei Paar. Nach der Erstausstattung kommt eine Ersatzbeschaffung (Nachlieferung) grundsätzlich erst nach zwei Jahren in Betracht.

 

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