Die Verbandschuhe sollen frühzeitig die Gehfähigkeit wiederherstellen und zum Schutz des Verbandes gegen äußere Einflüsse dienen. Je nach Indikation und voraussichtlicher Einsatzdauer lassen sie sich unterteilen in Verbandschuhe für eine mehrwöchige Verwendung (Kurzzeit) und für eine mehrmonatige Verwendung (Langzeit).
Die Leistungspflicht der Krankenkassen erstreckt sich nur auf die Versorgung des operierten oder verletzten Fußes.